"Das Rechtsgutachten belegt aus Sicht des VBE nicht eindeutig, dass das Modellvorhaben Gemeinschaftsschule nicht zulässig ist", kommentiert der VBE-Vorsitzende Udo Beckmann das vom Philologenverband vorgelegte Gutachten. "Auch das Modellvorhaben Selbstständige Schule wurde seinerzeit als Schulversuch mit immerhin 237 Startschulen begonnen, ohne dass irgendjemand an der Verfassungskonformität gezweifelt hätte."
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16.11.2010
Pressemeldung
Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW