Heute (16. August) hat das Kabinett den Referentenentwurf zur Änderung des Kindertagesstätten-Gesetzes beschlossen. Er geht jetzt in die verkürzte Anhörung an die Träger der Kindertageseinrichtungen, vor allem die Kommunalen Spitzenverbände, die Wohlfahrtsverbände und die Landeselternschaft. Damit ist einer der ersten großen Gesetzesreformen, die sich die Große Koalition vorgenommen hat, auf den Weg gebracht. "Mit diesen Änderungen unterstreichen wir die besondere Bedeutung unserer Kindertageseinrichtungen für die Erziehung und vorschulische Bildung", so Ministerin Ute Erdsiek-Rave.
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16.08.2005
Pressemeldung
Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein