Allgemeine Studiengebühren in Höhe von 500 € pro Semester werden in Baden-Württemberg, nach den Plänen der Landesregierung, noch in diesem Jahr per Gesetz eingeführt und dann ab dem Sommersemester 2007 für alle Studierenden im Land gelten. Eine entsprechende Detailkonzeption hat der Ministerrat beschlossen. "Auf dieser Grundlage werden wir unseren Gesetzentwurf in den kommenden Wochen fertig stellen. Damit setzt Baden-Württemberg einen Meilenstein der Hochschulreform in Deutschland. Denn Studiengebühren sind in der Zukunft ein tragender Baustein wettbewerblicher Hochschulen und eines modernen Hochschulsystems. Um die globale Konkurrenz in Sachen Wissenschaft und Forschung bestehen zu können, brauchen wir Studiengebühren. Von ihnen werden nicht zuletzt die Studierenden selbst profitieren, weil durch diese Einnahmen die Qualität der Lehre an unseren Hochschulen steigen wird." Dies erklärte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg am 26. Juli in Stuttgart.
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26.07.2005
Pressemeldung
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg