Der Bayerische Philologenverband begrüßt die Stellungnahme der bayerischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich zum Problem der Benotung von Lehrkräften im Internet als wichtigen Beitrag in der öffentlichen und juristischen Diskussion. In einem ausführlichen Positionspapier hatten die Datenschützer gestern begründet, dass sie Beurteilungen von Lehrkräften im Internet für unvereinbar mit dem Bundesdatenschutzgesetz halten. Von einigen Ausnahmen abgesehen, liegt nach Auffassung der Behörde nämlich bereits dann ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor, wenn personenbezogene Daten ohne ausdrückliche Einverständniserklärung des Betroffenen ins Internet gestellt werden - und das unabhängig von der Tendenz vorgenommener Bewertungen. Dies betreffe nicht nur im Internet kursierende Urteile über Lehrkräfte, sondern gelte auch für weitere Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Ärzte, Handwerker sowie Privatpersonen.
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29.01.2008
Pressemeldung
Bayerischer Philologenverband (bpv)