Das Verwaltungsgericht Neustadt hat den Antrag einer Schülerin des Hasslocher Hannah-Arendt-Gymnasiums zurückgewiesen, im anstehenden Abitur nach der alten Abiturprüfungsordnung behandelt zu werden. Die Schülerin hatte ihren Antrag damit begründet, sie sei durch die Schule unzureichend über die Änderung der Abiturprüfungsordnung informiert worden. Das Gericht stellt fest, dass an dem Gymnasium die Informationspflicht über die neue Prüfungsordnung, die zum 1.8.2003 in Kraft trat und erstmals für den jetzigen Abiturjahrgang gilt, sachgerecht erfüllt wurde.
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26.01.2006
Pressemeldung
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz