Schulpflicht in NRW

Anhörung des Schulausschusses macht deutlich: Es gibt keinen Bedarf für eine weitere Vorverlegung der Schulpflicht in NRW

10.02.2011 Artikel

In der Anhörung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 9.2.2011, die sich um die Fragen der Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe, der Rücknahme des Turbo-Abiturs und den Stopp der weiteren Vorverlegung der Schulpflicht "drehte", wurde übereinstimmend nicht nur von allen Experten deutlich gemacht: Es gibt niemanden, der für eine weitere Vorverlegung der Schulpflicht plädiert. Es nicht nur deutlich, dass kein Abgeordneter für die Beibehaltung der bisherigen Regelung sprach, sondern auch erkennbar, dass es für die im Jahr 2006 eingeführte Regelung überhaupt keine Notwendigkeit gab.

Anmerkungen:

In der Erörterung wurde auch angesprochen, ob nicht auch eine umfassende Rückabwicklung der getroffenen Regelung erfolgen sollte. Vielfach wurde jedoch dafür plädiert, neben der Möglichkeit ein vorzeitigen Einschulung auf Antrag der Eltern auch vorzusehen, dass Eltern einen Antrag auf Rückstellung stellen können. Diese Möglichkeit ist im geltenden Gesetz eingeschränkt, so dass eine Änderung des § 35, Absatz 3, erforderlich wäre. In den Beratungen begründete ich den Formulierungsvorschlag aus der Stellungnahme des PEV und wies ergänzend darauf hin, dass einerseits evtl. die Formulierung aus der in Berlin eingeführten Rückstellungsregelung übernommen werden sollte (.... wenn der Entwicklungsstand des Kindes eine besserer Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erwarten lässt) und in dem Verfahren auch die Mitarbeiterinnen aus der besuchten Einrichtung beteiligt wird.

Die Beratungen wurde in Teilen von dem Votum der Kommunalen Spitzenverbände bestimmt, die auf die finanziellen Auswirkungen der Regelung vor allem für die kommunale Kinder- und Jugendhilfe aufmerksam machten. Die Jugendämter hätten sich bei Ihrer Jugendhilfeplanung auf die weitere Vorverlegung der Schulpflicht eingestellt, die dadurch erwarteten "demographischen Gewinne" als Bestandteil bei der Verhandlung der KiBiz-Pauschalen unterstellt und seien von der Umwandlung von nicht mehr benötigen Plätze für Kinder unter 3 Jahren ausgegangen. Insofern wurde das Auslösen eines Konnexitätsverfahrens als notwendig angesehen, da die Kommunen durch eine Entscheidung des Landes mit Mehrbelastungen zu rechnen hätten.

Im Diskurs wurde u.a. darauf hingewiesen, dass der Vorschlag der Fraktionen überhaupt noch nicht konnexitätsrelevant sei und erst nach einem Vorschlag der Landesregierung entsprechend verfahren werden müsse. Die Planung der Jugendämter sei unzutreffend gewesen, wenn Sie von einer automatischen weiteren Vorverlegung und entsprechend anteiligen Entlastung (demographischen Gewinn) ausgegangen sei, zumal Eltern nach dem Stichtag 30.9. einen Antrag auf Rückstellung hätten stellen können. Die Jugendämter hätten seit dem Jahr 1991 die Aufgabe, im Rahmen der Jugendhilfeplanung bedarfsgerechte Angebote vorzusehen und so auszurichten, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf gedeckt werden kann. Dies sei allen Jugendämtern hinlänglich bekannt und könne jetzt nicht dazu führen aus materiellen Gründen die pädagogische Notwendigkeit in Frage zu stellen. Im übrigen bestehe im Elementarbereich die dringende Notwendigkeit für Verbesserungen der Rahmenbedingungen u.a. durch die Verkleinerung von Gruppen, so dass ein entsprechender Handlungsspielraum durch zurückgehende Kinderzahlen entsprechend verwendet werden müsse. In diesem Zusammenhang müsse das gelten, was durch eine Entscheidung des OVG Münster in einem Verfahren betont wurde, dass das Kindeswohl finanziellen Erwägungen vorgeht. Es bestehe durchaus ein Bedarf für ein Landesausbauprogramm zur Schaffung von bedarfsgerechten Angeboten für Kinder unter und über 3 Jahre. Es sei überdeutlich, dass alleine schon für den U-3-Ausbau die Bundesmittel nicht ausreichten und auch über die bereits erfolgten zusätzlichen Mittel weitere Förderungen erforderlich sind.

Über die Gesetzesinitiative wird voraussichtlich abschließend am 30./31.3. im Plenum beraten.

Die Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände sowie des Progressiven Eltern und Erzieherverbandes (PEV) mit dem Ergänzungsvorschlag stehen zur Verfügung.


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden