Bildungschancen

Bildungs- und Teihabepaket - Rückwirkung von Anträgen - Termine beachtlich!

05.04.2011 Artikel

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Ab 1.4.2011 könne Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes beantragt werden. Anträge der Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sowie von Kinderzuschlag und Wohngeldempfänger

können auch rückwirkend ab 1.1.2011 beantragt werden.

Wesentlich ist jedoch, dass die Antragsfrist für Leistungsbezieher nach dem SGB am 30.4.2011 und für Empfänger des Kinderzuschlags oder Wohngeldes am 31.5.2011 endet. (Antragstellung bei der Familienkasse)


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