Familiengrundschulzentren zu Primus-Schulen entwickeln!
CDU und Grüne in NRW planen den Ausbau von Familienzentren an Grundschulen. Es wäre ein Riesenschritt auf dem Weg zur Bildungsgerechtigkeit, dieses Vorhaben mit dem zukunftsweisenden Reformprojekt der Primus-Schule zu verbinden.
01.09.2023 Bundesweit Artikel Dr. Brigitte SchumannUnter der Überschrift „Kinder- und Jugendarmut bekämpfen“ haben sich die Koalitionspartner in ihrem Koalitionsvertrag 2022 zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Familienzentren an Grundschulen bekannt. Sie sollen „ihrer Lotsenfunktion in den Sozialraum hinein gerecht werden und Informationen zu Unterstützungsangeboten passgenau und individuell weitergeben“. Die schulrechtliche Absicherung des Schulversuchs Primus-Schule wird „nach erfolgreicher Evaluation“ ebenfalls in Aussicht gestellt. Eine konzeptionelle Verbindung von Familiengrundschulzentrum (FGZ) und Primus-Schule ist jedoch im Koalitionsvertrag nicht angedacht.
Erfolg der „Initiative Familiengrundschulzentren“
Unverkennbar hat der politische Druck der kommunalen „Initiative Familiengrundschulzentren“ Bewegung in die Landespolitik gebracht. In ihrem Antrag “Chancengleichheit jetzt! Das Erfolgsmodell der Familiengrundschulzentren schnell und flächendeckend in NRW etablieren!“ überholt die SPD-Fraktion im Landtag die Koalitionsfraktionen mit ihrer Forderung, perspektivisch alle Grundschulen zu FGZ auszubauen.
Angefangen hatte alles 2014 mit der Entstehung des ersten Familiengrundschulzentrums in Gelsenkirchen, das die Wübben Stiftung zusammen mit der Kommune aus der Taufe gehoben hat. Nachfolgend sind dort als Modellprojekt von Kommune und Stiftung vier weitere Zentren an bestehenden Grundschulen errichtet und erfolgreich erprobt worden. Dies hat andere Kommunen in NRW dazu bewogen, sich auch auf den Weg zu machen und ähnliche Konzepte zu entwickeln. 2019 haben sich zehn Kommunen zusammen mit der Wübben Stiftung und der Auridis Stiftung zur „Initiative Familiengrundschulzentren NRW“ zusammengeschlossen, um Erfahrungen und Wissen zu teilen und sich gegenseitig zu unterstützen. Inzwischen sind 34 Kommunen mit mehr als 150 Einrichtungen Teil der Initiative.
Verstärkung der kommunalen Präventionskette
Die Idee der FGZ geht davon aus, dass bei dem besonders engen Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg in Deutschland die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Grundschule und Familien in erschwerten Lebenslagen gestärkt werden muss. Familienzentren an Grundschulen sind an das Konzept der Familienzentren an Kitas angelehnt, die ihr Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder um Familien- und Beratungsangebote ergänzt und ausgeweitet haben. FGZ greifen auf die Familienorientierung, die sich im Kitabereich bewährt hat, zurück und führen sie im Grundschulbereich fort. Sie versprechen sich davon eine Verstärkung der kommunalen Präventionskette im Grundschulbereich.
FGZ verstehen sich als Brückenbauer zwischen Schule und Elternhaus und fördern auch die Kontakte der Eltern untereinander durch niederschwellige Angebote. Als sozialräumliche Knotenpunkte bündeln sie Beratungsangebote und unterstützen Eltern in Bildungs- und Erziehungsfragen. Sie vernetzen Grundschulen mit Kitas und weiterführenden Schulen und unterstützen Kinder und Eltern bei den Übergängen.
Forderungen an das Land
Derzeit fördert das Land die FGZ finanziell jährlich befristet auf der Basis von zwei unterschiedlichen Förderrichtlinien. Zum einen gibt es die Förderung aus dem Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“. Zum anderen werden FGZ im Ruhrgebiet als Projekte der Ruhr-Konferenz gefördert. Diese hat 2018 Handlungsfelder und Vorhaben mit dem Anspruch formuliert, die Metropole Ruhr auch im Handlungsfeld „Beste Bildung - exzellente Forschung“ zur Zukunftsregion zu machen. Die Familiengrundschulzentren gehören dazu.
Die einhellige Forderung an das Land seitens der „Initiative Familiengrundschulzentren“ zielt auf die Beendigung der Projektförderung zugunsten einer strukturellen Absicherung der FGZ mit einer einheitlichen Regelfinanzierung.
Stärke der Primus-Schule
An fünf Standorten startete 2014 bzw. 2015 der Schulversuch Primus-Schule in NRW. Er wurde von der damaligen rot-grünen Landesregierung eingerichtet, um herauszufinden, ob durch den Zusammenschluss von Primarstufe und Sekundarstufe I in einer Schule „die Chancengerechtigkeit und die Leistungsfähigkeit des Schulwesens erhöht und die Schülerinnen und Schüler dadurch zu besseren Schulabschlüssen geführt werden können“.
Die wissenschaftliche Begleitung des Schulversuchs stellt in ihrem zweiten Bericht (2017-2020) als Antwort darauf fest: „An allen PRIMUS-Schulen lässt sich erkennen, dass die Bildungsabschlüsse der Schüler*innen die Schulwahlempfehlungen deutlich übertreffen. Im Verhältnis zur Schulwahlempfehlung nach Jahrgang 4 haben die Schüler*innen tendenziell die nächsthöheren Abschlüsse erzielt“.
Über die pädagogische Arbeit der Primus-Schule Münster liegt eine ausführliche Buchveröffentlichung vor. Darin wird begründet und nachgewiesen, dass das durchgängige schulstufen- und schulformübergreifende gemeinsame und individualisierte Lernen von Klasse 1-10 Schule und Schüler:innen im sozialen Brennpunkt stark macht.
Als Ort gelebter Anerkennung von Unterschiedlichkeit ohne normativen Noten- und Leistungsdruck können Kinder und Jugendliche sich als Gestalter:innen ihres individuellen Lernprozesses erleben und ihre individuellen Potenziale in solidarischer Gemeinschaft entwickeln. Damit gelingt es der Primus-Schule, die bekannten herkunftsgebundenen Benachteiligungseffekte des selektiven Schulsystems abzubauen und allen Schüler:innen, unabhängig von ihrer Herkunft, gute Lernfortschritte zu sichern.
Strukturmodell für inklusive Bildung
Durch die Aufhebung der institutionellen Trennung von Primarstufe und Sekundarstufe I wird die Primus-Schule auch den Anforderungen der Inklusion von Schüler:innen mit Behinderungen gerecht. Als Langformschule stellt sie mit ihrem langen gemeinsamen Lernen die Weiche für entwicklungs- und lernförderliche Beziehungen zwischen Schüler:innen und Lehrkräften und den Schüler:innen untereinander.
Das Lernen in jahrgangsgemischten Gruppen stärkt den Charakter der solidarischen Lerngemeinschaft. Mit der Wertschätzung von Heterogenität wird besonderer Förderbedarf normalisiert und der potentiellen Gefahr von Stigmatisierung begegnet. Der für das Verständnis von inklusiver Bildung zentrale Verzicht auf Kategorisierungen und Etikettierungen ist in Primus-Schulen umsetzbar, wenn die daran gebundene Ressourcenfrage geklärt ist und angemessen berücksichtigt wird.
Synergiepotenziale nutzen!
Die Entwicklung von FGZ zu Primus-Schulen verstetigt und festigt die vertrauensvolle Partnerschaft von Eltern, Kindern und Schule über die Primarstufe hinaus. Kein Kind muss die Primus-Schule während der Grundschulzeit oder nach der vierten Grundschulklasse verlassen. Kinder können auch am Ende der Primarstufe zusammenbleiben. Sie bekommen Zeit, ihre Entwicklung nachzuholen und damit die Chance auf die Entfaltung ihrer tatsächlichen Potenziale. Lehrer:innen werden als persönliche Lernbegleiter:innen und Berater:innen für individuelle Lernentwicklung und nicht in ihrer institutionellen Selektionsfunktion wahrgenommen.
Familiengrundschulzentren wollen Kinder und Eltern beim „Übergang“ zu den weiterführenden Schulen unterstützen, damit er erfolgreich gemeistert werden kann. Die FGZ können aber nicht den Selektionsdruck ausschalten, der nachweislich auf allen Beteiligten lastet, wie auch eine Arbeitszeitstudie des Grundschulverbandes gezeigt hat. Demgegenüber stellt die wissenschaftliche Begleitung eine „Entdramatisierung“ der Übergangsentscheidung an der Primus-Schule fest. Die Verteilung auf unterschiedliche Schulformen wird fälschlicherweise immer noch als „Übergang“ bezeichnet. Sie stellt aber tatsächlich einen Bruch in den sozialen Beziehungen dar, zerstört Freundschaften der Kinder und geht einher mit abwertenden und aufwertenden Zuschreibungen, die sich am hierarchisch gegliederten Schulsystem orientieren. Sie kann auch nicht den Anspruch der begabungsgerechten Zuweisung einlösen. Die Weiterentwicklung zur Primus-Schule löst dagegen die Problematik und die Dilemmata des sogenannten Übergangs auf.
Bildungsgerechtigkeit herstellen!
Die Schwachstelle des deutschen Schulsystems bleibt die frühe Aufteilung nach der Grundschule. Sie verstärkt die sozialen Unterschiede und gefährdet den sozialen Zusammenhalt. Sie privilegiert Kinder mit privilegierter Herkunft und diskriminiert Kinder mit einem benachteiligenden Hintergrund. Diesen Sachverhalt hat der Bildungsökonom Ludger Wößmann anhand seiner Auswertung nationaler und internationaler Studien eindrucksvoll zusammengefasst: „Je früher die Kinder aufgeteilt werden, desto stärker hängt der Bildungserfolg vom jeweiligen familiären Hintergrund ab. Die Datenlage zeigt deutlich, dass spätere schulische Selektion die Chancengleichheit erhöht. Gleichzeitig geht spätere Selektion nicht mit einem geringeren Leistungsniveau einher, sodass sich kein Hinweis auf einen offensichtlichen Zielkonflikt zwischen Gleichheit und Effizienz in der Schulorganisation ergibt.“ Wenn es also tatsächlich um die Herstellung von Bildungsgerechtigkeit geht, dann muss die Weiterentwicklung von Familiengrundschulzentren zu Primus-Schulen das Ziel kommunaler und regionaler Schulentwicklungsplanung sein und mit Unterstützung der Landespolitik gezielt gefördert werden. Das Startchancenprogramm des Bundes für Schulen in herausfordernden Lagen muss dafür als bildungspolitische Chance genutzt werden.
Aufklärung starten!
Ohne sich einer öffentlichen bildungspolitischen Diskussion zu stellen und eine nachvollziehbare faktenbasierte Begründung zu liefern, hat der Rat der Stadt Viersen auf Antrag der Verwaltung mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen entschieden, aus dem Schulversuch Primus-Schule vorzeitig auszusteigen und die Schule auslaufen zu lassen. Stattdessen ist die Errichtung eines Familiengrundschulzentrums geplant, obwohl die Primus-Schule nachgewiesen hat, dass sie längst Funktionen eines FGZ übernimmt und erfüllt. Die örtliche CDU und SPD haben zusammen mit der Verwaltung maßgeblich dazu beigetragen, dass der von Primus-Schule und Elternschaft getragene Bürgerentscheid für die Verlängerung des Schulversuchs kürzlich gescheitert ist.
Dass eine solch kommunalpolitische Verirrung möglich ist, ist den diversen Landesregierungen von rot-grün über schwarz-gelb bis schwarz-grün kritisch vorzuhalten. Es wurde landespolitisch bis heute versäumt, den Schulversuch angemessen zu kommunizieren. Die Eintragung zum Schulversuch im Schulportal des Schulministeriums ist nichtssagend und verschweigt die Berichte der wissenschaftlichen Begleitung.
Die anstehende schulrechtliche Überführung des Schulversuchs muss daher mit einer breitangelegten Aufklärungskampagne über die Bedeutung der Primus-Schule für die Transformation zu einem gerechten und inklusiven Schulsystem verbunden sein.
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