Kinderrechte: „Es braucht einen Bewusstseinswandel“
Als Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind setzte sich Prof. Dr. Jörg Maywald jahrelang für Kinder und deren Rechte ein. Im Interview berichtet er unter anderem, was er von dem Gesetzentwurf zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz hält.
13.04.2021 Bundesweit Artikel Sahra AminiHerr Prof. Dr. Maywald, wie definieren Sie Kindeswohl?
Kindeswohl ist ein zentraler Begriff, wenn es um Kinder geht. Eine juristische Definition gibt es nicht. Man könnte sagen, dass darin sämtliche Kinderrechte zusammengefasst werden, also die Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte.
Wie können pädagogische Fachkräfte Kinder und deren Rechte respektieren?
Dazu gehört zunächst einmal, dass die pädagogischen Fachkräfte die Kinderrechte kennen. Die UN-Kinderrechtskonvention ist immer noch nicht in die Ausbildung integriert. Im Alltag kommt es vor allem darauf an, ein gutes Vorbild zu sein, die Signale des Kindes wahrzunehmen, sie richtig zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren. In vielen Situationen muss man entscheiden: Ist die Selbstbestimmung des Kindes gefragt? Ob und was ein Kind zum Beispiel isst, das haben wir nicht zu bestimmen. Das kann das Kind ganz alleine. An anderer Stelle ist Partizipation gefordert, unter anderem wenn es darum geht, was auf den Tisch kommt. Das sollten Kinder ein Stück weit mitbestimmen können. Schon die Frage, ob es schmeckt, ist eine Form der Beteiligung.
Gibt es Grenzen der Selbstbestimmung?
Die gibt es selbstverständlich auch, beispielsweise wenn sich Kinder auf Kosten eines anderen Kindes behaupten wollen oder etwas tun, das ihnen nicht gut tut. Ein Klassiker ist, wenn ein Kind bei niedrigen Temperaturen im T-Shirt nach draußen geht. Dann kommt es zu einer Konfliktsituation: Einerseits sollten Kinder weitgehend mitreden können, andererseits haben sie auch ein Recht auf bestmögliche Gesundheitsfürsorge. Hier sind unterschiedliche Rechte in eine gute, kindgerechte Balance zu bringen.
Sie setzen sich dafür ein, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Inwiefern entspricht der Gesetzentwurf der Bundesregierung Ihren Anforderungen?
Es gibt vor allem in zwei Punkten noch deutlichen Verbesserungsbedarf. Das betrifft zum einen den zentralen Begriff des Kindeswohls: Die Formulierung, dass dieses angemessen berücksichtigt werden soll, ist juristisch eine absolute Leerformel. Die Kinderrechtskonvention kennt eine viel stärkere, nämlich dass das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden muss. Der zweite Punkt bezieht sich auf die Beteiligungsrechte von Kindern. Kinder müssen nicht nur vor Gerichten Gehör finden, sondern auch in anderen Bereichen, beispielsweise in jugendamtlichen Verfahren, und ihre Sichtweise muss angemessen berücksichtigt werden.
Inwiefern hat sich die Pandemie auf die Rechte von Kindern und deren Wohlergehen ausgewirkt?
Die Rechte von Kindern wurden massiv eingeschränkt, unter anderem was deren sozialen Bedürfnisse, aber auch deren Bildungshunger betrifft. In vielen Fällen waren die Einschränkungen unausweichlich, immerhin haben Kinder ein Recht auf Gesundheitsschutz. Doch ihre Interessen wurden häufig gar nicht in die Abwägung einbezogen. Zum Beispiel gehört Familienministerin Franziska Giffey nicht dem engeren Krisen-Kabinett an. Eine ganze Generation wird mit ihren Interessen nicht angemessen bei den Entscheidungen im Umgang mit dem Coronavirus berücksichtigt.
Wie kann die Situation verbessert werden?
Die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, ist ein erster Schritt. Aber natürlich braucht es mehr, einen Bewusstseinswandel. Denn Kinder können sich nicht wie Erwachsene zu Wort melden. Sie können nicht die Presse einschalten oder einen Anwalt beauftragen. Wir sollten uns in sie hineinversetzen, sie befragen und anhören. Und vor allem sollten wir aus der Krise lernen, denn es wird eine nächste geben, die wir besser meistern sollten.
Hier finden Sie das Interview in Bild und Ton:
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