Gleichstellung

VBE zu 100 Jahre Frauentag: Lehrerinnen im Schuldienst nicht benachteiligt

"100 Jahre Frauentag" nimmt der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass die Gleichbe­handlung von Frauen und Männern im Schuldienst heute wenig Anlass zum Klagen gibt. Frauen können durch die vielfältigen Möglichkeiten der Beurlaubung sowie flexibler Deputate – seit der Dienstrechtsreform sogar unterhälftig (!) – die Vereinbarung von Familie und Beruf wesentlich leich­ter unter einen Hut bringen als in der freien Wirtschaft.

07.03.2011 Pressemeldung Verband Bildung und Erziehung, Landesverband Baden-Württemberg

Frauen werden im Schuldienst genauso besoldet werden wie ihre männlichen Kollegen. Sie haben die gleichen Möglichkeiten, befördert zu werden oder Funktionsstellen anzustreben. Es sind eher die männlichen Lehrkräfte, die ihren Unmut darüber äußern, dass das weibliche Geschlecht im Schuldienst eine stär­kere Gewichtung erfahre. Wenn Frauenförderpläne vorschreiben, dass bei einer Stellenbesetzung Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leis­tung zu bevorzugen seien, fühlten sich Männer schnell diskriminiert.

"Frauenförderpläne und Frauenansprechpartnerinnen (neu: Beauftragte für Chancengleichheit) - was vom Ansatz her gut gemeint ist, hat sich in der Schul­praxis eher zu einem Instrument der Ungleichbehandlung entwickelt", beklagt der VBE-Sprecher. Wenn an reinen Grundschulen der Pfarrer - manchmal auch noch der Rektor - das einzige männliche Element im Kollegium sei, gleiche die Rolle der Frauenansprechpartnerin eher der des Heizers auf einer E-Lok.

Viele männliche Lehrkräfte wollten es partout nicht einsehen, warum bei der Vergabe von Leistungsstufen durch die Schulleitung die von den Lehrerinnen als Ansprechpartnerin gewählte Kollegin umfassend über alle Auswahlkriterien informiert werden musste, nicht jedoch auch ein Vertreter der Männer. Das vor­geschriebene Verfahren erscheint noch weniger verständlich, wenn eine Frau die Schule leitet. (Ab 2011 werden keine Leistungsstufen mehr vergeben.)

Der VBE setzt sich für Frauen und Männer gleichermaßen ein und kann es nicht verstehen, wenn in den Schulen Entscheidungen beruflicher Art am Ge­schlecht festgemacht werden. Das Geschlecht dürfe kein Bewertungskriterium sein, sollte aber auch nicht zur Diskriminierung einer Bewerberin oder eines Bewerbers führen.


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