Zügige Umsetzung des Bildungspakets
Mit dem Beschluss über das Bildungspaket haben Bundesrat und Bundestag einen wesentlichen Schritt zur Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen aus sozial schwächeren Familien unternommen.
25.02.2011 Pressemeldung Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und ForschungBildungssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner: "Mit der Übertragung der Umsetzung des Bildungspakets auf die Kommunen ist der richtige Weg beschritten worden, denn nur die Verantwortlichen vor Ort wissen um die konkreten Bedürfnisse der Menschen. Die Senatsverwaltungen und die Bezirke sind außerordentlich bemüht, die Grundlagen für die Unterstützungsleistungen zu schaffen, damit die Antragstellerinnen und Antragsteller möglichst schnell einen Adressaten für ihre Ansprüche haben. Dafür werden aber sowohl die finanziellen als auch die personellen Ressourcen benötigt, die der Bund nun zügig zur Verfügung stellen muss."
Das Land Berlin wird sich nach dem langen Verhandlungsmarathon und der späten Einigung zwischen Bund und den Ländern unmittelbar daran setzen, die diesbezüglichen Organisationsentscheidungen zu treffen, damit zügig den Ansprüchen der Leistungsberechtigten gerecht werden kann. Der Rechtsanspruch auf die Leistungen des Bildungspakets besteht rückwirkend zum 1.1.2011, er muss aber – um rückwirkend geltend zu sein – bis zum Monatsende des darauffolgenden Monats der Gesetzesveröffentlichung eingereicht werden. Die Senatsbildungsverwaltung rechnet mit einer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bis Mitte März, so dass rückwirkend geltende Ansprüche bis Ende April eingereicht werden können.
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