(hib/CHE) Die deutschen Gesetze müssen auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) überprüft werden. Das fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag [(17/7942)](http://dip.bundestag.de/btd/17/079/1707942.pdf), der heute vom Bundestag beraten wird. Inklusion und Teilhabe seien keine Sonderrechte, vielmehr konkretisiere die BRK lediglich die Menschenrechte von Menschen mit Behinderung. Es gebe einen gewaltigen themenübergreifenden Handlungsbedarf, um festzustellen, ob die geltende Rechtslage der Konvention entspricht, schreiben die Abgeordneten.
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01.12.2011
Pressemeldung
Bildung und Gesellschaft