Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) stützt die Rechtsauffassung des Bildungsministeriums, dass es bei der Verbeamtung der Lehrkräfte in Teilzeit zu keinen Verfahrensfehlern gekommen ist. Die Ernennun-gen von Teilzeitbeamten wurden wirksam vollzogen. Dies ist der Begründung des Verwaltungsgerichts zu entnehmen, das sich mit der Klage einer in Teilzeit verbeamteten Lehrerin über ihre Besoldung auseinandergesetzt hat.
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08.12.2005
Pressemeldung
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg