Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den Ersten Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes verabschiedet. Nach den Ergebnissen des Zwischenberichts sind in den drei Altersjahrgängen vor dem dritten Geburtstag eines Kindes die Elternwünsche nach Betreuungsangeboten sehr unterschiedlich. Im ersten Lebensjahr ist die Betreuungsquote im Jahr 2009 auf 2,3 Prozent zurückgegangen, während ein Fünftel der einjährigen und 40 Prozent der zweijährigen Kinder Betreuungsangebote nutzten. Daraus kann abgeleitet werden: Wenn das 35-Prozent-Ziel im Jahr 2013 erreicht sein wird, können einem Drittel der Einjährigen und zwei Dritteln der Zweijährigen ein Betreuungsplatz angeboten werden - selbst dann, wenn sich die Betreuungsquote für Kinder im ersten Lebensjahr auf fünf Prozent mehr als verdoppelt.
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21.07.2010
Pressemeldung
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend