"Wir halten allgemeine Studiengebühren für verfassungswidrig", erklärte heute die stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Hessen, Carmen Ludwig, bei der Anhörung zur Bürgerklage gegen Studiengebühren vor dem hessischen Staatsgerichtshof in Wiesbaden. "Die Abschreckung durch Studiengebühren ist allerdings durch nichts wieder gut zu machen. Schülerinnen und Schüler, die wegen der Gebühren ein Studium nicht aufnehmen, können nicht rückwirkend entschädigt werden."
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14.02.2008
Pressemeldung
GEW Hessen