Das Innovationsministerium hat die Quote, die die NRW-Hochschulen zur Sicherung der Sozialverträglichkeit der Studienbeiträge an den Ausfallfonds abführen, reduziert. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit den Studienbeitragsdarlehen müssen die Hochschulen bereits im laufenden Sommersemester statt 23 Prozent nur noch 18 Prozent der Einnahmen aus den Studienbeiträgen in den Fonds abführen. "Damit steht den Hochschulen noch mehr Geld für die Verbesserung von Lehre und Studienbedingungen zur Verfügung", sagte Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart heute in Düsseldorf. Die Hochschulen können nun insgesamt mit etwa 300 Millionen Euro Einnahmen aus den Beiträgen in 2007 kalkulieren.
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08.06.2007
Pressemeldung
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen