"Der Deutsche Hochschulverband wird sich von der enttäuschenden Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes in seinem Engagement für eine leistungsgerechte Vergütung von Wissenschaftlern nicht entmutigen lassen", erklärte der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes (DHV), Professor Dr. Bernhard Kempen. Der Verfassungsgerichtshof hatte am 28.7.2008 festgestellt, dass die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 zumindest derzeit eine noch amtsangemessene Alimentation für bayerische Hochschullehrer gewährleisteten. "Implizit bestätigt der Verfassungsgerichtshof damit den grundsätzlichen Nachbesserungsbedarf bei der W-Besoldung, den der Hochschulverband von Anfang an gesehen hat", so Kempen.
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30.07.2008
Pressemeldung
Deutscher Hochschulverband (DHV)