Die Buchpreisbindung muss auch im Rahmen von Kundenbindungssystemen im Internet beachtet werden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main heute in zwei Grundsatz-Urteilen entschieden. "Das ist ein guter Tag für die Preisbindung - und damit ein guter Tag für den Buchhandel. Einerseits steht fest, dass die Buchpreisbindung auch bei Kundenbindungssystemen strikt eingehalten werden muss, andererseits kann sich der Buchhandel an solchen Systemen beteiligen, wenn er die Regeln einhält", sagte Dieter Schormann, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
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20.07.2004
Pressemeldung
Börsenverein des Deutschen Buchhandels