Urteile

Verwaltungsgericht Wiesbaden lehnt IRH als Partner für Islamischen Religionsunterricht ab

Die Klage der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen e.V. (IRH), das Hessische Kultusministerium zu verpflichten, unter Mitwirkung der IRH und in Übereinstimmung mit ihren Grundsätzen islamischen Religionsunterricht an hessischen Schulen einzuführen, hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden mit Urteil vom 15.06.2004 abgewiesen. Das Verwaltungsgericht war nicht davon überzeugt, "dass es sich bei dem Kläger um einen Verein aus natürlichen Personen handelt, der nach seinen Organisationsstrukturen den von einem Verein im demokratischen Rechtsstaat zu fordernden Mindestansprüchen genügt". Kultusministerin Karin Wolff sieht sich deshalb bestätigt: "Wir hatten den Antrag solide geprüft und eine Entscheidung sorgfältig vorbereitet. Das Gerichtsurteil vollzieht nach meinem ersten Eindruck die Argumentationslinie des Kultusministeriums im Wesentlichen nach." Wolff ruft dabei noch einmal in Erinnerung: "Das Grundgesetz setzt eine klare Schranke: Der Staat kann allein keinen bekenntnisorientierten Unterricht anbieten", so Wolff. Dies könne nur in inhaltlicher Verantwortung eines religiösen Partners in Kooperation mit dem Staat und unter Beachtung der staatlichen Ansprüche an den Partner geschehen. mehr

16.06.2004 Pressemeldung Hessisches Kultusministerium

Schormann: Buchpreisbindungsgesetz hat sich bewährt

Die Preisbindung gilt auch bei Internet-Auktionen. Das hat das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main heute entschieden. "Das ist ein guter und wichtiger Tag für den deutschen Buchhandel, denn das Buchpreisbindungsgesetz hat sich wieder bewährt", kommentierte Dieter Schormann, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, die Entscheidung. "Damit ist gerichtlich klargestellt: Das Internet ist beim Verkauf von preisgebundenen Büchern kein rechtsfreier Raum." mehr

15.06.2004 Pressemeldung Börsenverein des Deutschen Buchhandels