Der nordrhein-westfälische Philologen-Verband respektiert das heute veröffentlichte Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 27. Januar 2015, wonach eine pauschale Entscheidung über ein Kopftuchverbot für Lehrkräfte mit der Religionsfreiheit unvereinbar sei. So widerspreche das Verbot eines aus religiösen Gründen getragenen islamischen Kopftuchs dem Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. (Art. 4 GG).
mehr
13.03.2015
Pressemeldung
Philologenverband NRW (PhV NRW)