Die vom [VBE unterstützte Klage einer Hauptschullehrerin](http://bildungsklick.de/pm/93350/zweiklassengesellschaft-unter-lehrern-endlich-abschaffen/) (Besoldungsgruppe A 12), die an einer Realschule plus unterrichtet, wollte erreichen, dass die Lehrerin die gleiche Besoldung wie Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen oder an Realschulen plus (Besoldungsgruppe A 13) erhält. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag der Klägerin abgewiesen, weil die Klägerin nicht über die erforderliche Befähigung für die Besoldungsgruppe A 13 verfügt.
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09.03.2015
Pressemeldung
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz