Für alle zweijährigen Kinder, die ab 1. August 2010 den dann geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wahrnehmen, werden die Kindergartenbeiträge vom Land übernommen. Dies gilt auch, wenn Zweijährige in einer Kommune wegen fehlender Plätze in den Kindergärten auf eine Kinderkrippe ausweichen müssen. Ein solcher Krippenplatz soll in diesem Fall für die Eltern ebenfalls kostenfrei sein. Wie Bildungs- und Jugendministerin Doris Ahnen heute in der Landtagsplenarsitzung betonte, sichert diese im Januar mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte Regelung die mit dem Rechtsanspruch und dem Stufenplan für die Beitragsbefreiung verbundenen bildungspolitischen Intentionen zusätzlich ab. Zudem erweitere die Vereinbarung den Handlungsspielraum der Kommunen bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs und erübrige eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes.
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04.02.2010
Pressemeldung
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz