"Mit diesem Gesetzentwurf wird den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprochen und gleichzeitig die notwendige Rechtssicherheit für die Beschäftigten des Universitätsklinikums Gießen und Marburg geschaffen. Das stärkt den Medizinstandort Mittelhessen mit seinen Arbeitsplätzen." So bewertet Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann die Vorlage der Fraktionen von CDU und FDP. Der Gesetzentwurf soll es den rund 4.600 im Jahr 2005 aus Landesdiensten auf das dann zum 1. Februar 2006 privatisierte Universitätsklinikum übergeleiteten nicht wissenschaftlichen Mitarbeitern ermöglichen, den Fortbestand ihrer arbeitsvertraglichen Bindungen zum Land geltend machen zu können.
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16.08.2011
Pressemeldung
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst