(red/pm) Mit dem Bildungspaket, so heißt es auf der Website des Bundesarbeitsministeriums, wird eine qualifizierte Lernförderung ermöglicht, wenn Kinder und Jugendliche in der Schule nicht mehr mitkommen. Das soll nach Meinung eines rheinland-pfälzischen Jobcenters nicht für Kinder gelten, die Ganztagsschulen besuchen. Diese Entscheidung, so hat das Sozialgericht Speyer nun festgestellt, steht nicht im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben.
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03.07.2012
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