Nun herrscht also Klarheit: Die einzelnen Staaten haben einen Ermessensspielraum, was das Anbringen religiöser Symbole in Klassenzimmern betrifft. Die Verpflichtung, Kruzifixe in Klassenzimmern anzubringen, ist nicht rechtswidrig. Ein langer Rechtsstreit ist endlich entschieden.
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19.03.2011
Pressemeldung
GEW Bayern