Die GEW begrüßt, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf einer verbeamteten Lehrerin das Recht auf Streik zugestanden hat. Die Disziplinarkammer hat der Klage der Lehrerin stattgegeben und die Disziplinarverfügung der Bezirksregierung aufgehoben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) zugelassen, so dass die vorliegende Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.
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15.12.2010
Pressemeldung
GEW Nordrhein-Westfalen