/red/pm) - In den letzten Tagen sorgte ein Urteil des Bundesfinanzhofs für Aufsehen. Es erlaubt die steuerliche Absetzung von Ausbildungskosten und Studiengebühren. Ein Urteil, das den Staat Milliarden kosten könnte. Gerade in der momentanen Wirtschaftskrise, verbunden mit den Einsparungen an allen Enden, ist das Urteil brisant. Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Schleswig-Holstein warnen daher vor verfrühter Euphorie unter Auszubildenden und Studenten. Dr. Arndt Neuhaus, Präsident der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein, dazu: "Die Urteile des Bundesfinanzhofes können durch einen so genannten Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministeriums leider noch ausgehebelt werden. Tritt ein solcher Erlass hier in Kraft, gilt das Urteil des BFH nur im konkreten Fall, nicht für alle Auszubildenden und Studierende."
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22.08.2011
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