Gegen die fachaufsichtliche Weisung, keine neuen Klassen mehr für die Gastronomieberufe einzurichten, ersuchte die Stadt Schwerin um Rechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Schwerin prüfte den Sachverhalt und entschied, dass das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur rechtmäßig gehandelt habe [(vgl. Pressemitteilung BM vom 4.8.2011)](http://bildungsklick.de/pm/79785/gericht-bestaetigt-bildungsministerium-korrekte-entscheidung-zur-gastro-schule-schwerin/).
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22.09.2011
Pressemeldung
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern