(hib/ELA/LEU) Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) bezeichnete das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales als "wegweisend". Direkt aus Karlsruhe war die Ministerin am heutigen Dienstag Nachmittag in den Ausschuss gekommen, um den Parlamentariern von "Karlsruhe in Kurzform" zu berichten und Fragen zu beantworten. Von der Leyen fasste das Urteil in drei "plakative Aussagen" zusammen: Erstens sei das Arbeitslosengeld II in Teilen "verfassungswidrig". Zweitens sei der "große Sieger" des Urteils "das Thema Bildung für Kinder" und drittens habe die Regierung nun bis 31. Dezember 2010 Zeit, die Gesetze entsprechend zu ändern. Die Verfassungsrichter hätten der Politik durchaus "Gestaltungsspielräume" eingeräumt, berichtete die Ministerin, das heiße aber dennoch, dass Politik "konkret und aktuell" sein müsse. Bei den Leistungen für Bedürftige meinten die Richter laut von der Leyen "Geldleistung, Sachleistung und Dienstleistung."
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09.02.2010
Pressemeldung
Deutscher Bundestag