In einer ersten Stellungnahme zum Urteil des Kölner Landgerichts, das die öffentliche "Benotung" einer Gymnasiallehrerin im Internet für zulässig erklärte, verwies Heinz-Peter Meidinger, Bundesvorsitzender des Deutschen Philologenverbandes, darauf, dass das Gericht diese Benotung an konkrete Voraussetzungen geknüpft habe. Zum einen sei eine Veröffentlichung von Lehrernamen nur dann zulässig, wenn diese Daten mit Einverständnis der Betroffenen bereits an anderer Stelle im Internet zugänglich seien, wie z.B. auf einer Schulhomepage. Zum anderen wurde festgehalten, dass die Betreiber von spickmich.de juristisch dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn unter der Rubrik ´Zitate´ Schmähkritik bzw. unwahre Behauptungen eingestellt würden.
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12.07.2007
Pressemeldung
Deutscher Philologenverband (DPhV)