Die GEW hält das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das bisherige Verbot von Studiengebühren für nichtig zu erklären, für fatal. Hamburg ist eins der sechs unionsregierten Bundesländer, die mit ihrer Klage auf dieses Urteil gedrängt haben. Wissenschaftssenator Dräger plant, den Hochschulen Hamburgs im Sommersemester 2006 das Recht auf Erhebung von Studiengebühren bis zu Euro 500,-- einzuräumen.
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01.02.2005
Pressemeldung
GEW Hamburg