Schleswig-Holsteins Wissenschaftsministerin Ute Erdsiek-Rave hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Studiengebühren heute betont: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betrifft ausschließlich die Kompetenzen des Bundes in Sachen Hochschulwesen. Das bedeutet jedoch nicht, dass in Schleswig-Holstein jetzt Studiengebühren eingeführt werden müssen. Ich bin weiterhin gegen Studiengebühren", so Ministerin Erdsiek-Rave. In Deutschland studierten im internationalen Vergleich ohnehin schon zu wenig junge Menschen eines Jahrganges. Eine akademische Ausbildung dürfe nicht vom Einkommen der Eltern abhängen, so die Ministerin.
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26.01.2005
Pressemeldung
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung