(red/pm) Die als Grund- und Hauptschullehrer ausgebildeten Beamten, die an einer Realschule plus unterrichten, haben allein aufgrund ihrer Tätigkeit keinen Anspruch auf höhere Besoldung. Ihnen muss aber schnellstmöglich der Zugang zu einer Wechselprüfung eröffnet werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
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05.12.2013
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