(hib/BOB/AW) Künftig sollen die öffentliche Wiedergabe und Vervielfältigung von Liedtexten zum privaten Gebrauch auch für Kindergärten und für Einrichtungen zur Betreuung von Schülern erlaubt sein. Dazu müsste einem Gesetzentwurf der Linksfraktion zufolge das Urhebergesetz geändert werden.
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04.03.2011
Pressemeldung
Deutscher Bundestag